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Deutsch-Französische Neuigkeiten

Ein Amt für die deutsch-französische Freundschaft: Die Kulturbevollmächtigte

Ein Amt für die deutsch-französische Freundschaft: Die Kulturbevollmächtigte

Was ist eine Kulturbevollmächtigte?
Die Kulturbevollmächtigte ist die deutsche Ansprechpartnerin für Frankreich in den Bereichen Kultur und Bildung. Sie vertritt die Interessen Deutschlands und der Bundesländer gegenüber der französischen Regierung. Seit dem 1. Januar 2023 hat die Ministerpräsidentin des Saarlandes, Anke Rehlinger, dieses Amt inne.

Warum wurde das Amt geschaffen?
Das Amt entstand am 22. Januar 1963 im Rahmen des Élysée-Vertrages. Ziel war es, der französischen Regierung einen einheitlichen Ansprechpartner in Deutschland zu geben. In Deutschland sind Kultur und Bildung Ländersache. Ohne das Amt hätte der französische Minister mit 16 verschiedenen Ministern der Bundesländer sprechen müssen.

Wer wird Kulturbevollmächtigte?
Die Bundesländer schlagen der Bundesregierung jeweils eine Ministerpräsidentin oder einen Ministerpräsidenten vor. Die Bundesregierung bestellt die Kulturbevollmächtigte für eine Amtszeit von vier Jahren.

Was sind die Aufgaben der Kulturbevollmächtigten?
Die Kulturbevollmächtigte hat keine Gesetzgebungsbefugnis. Ihre Rolle ist beratend und unterstützend. Sie:

  • ordnet die Meinungen der Bundesländer in Fragen von Bildung und Kultur,
  • stimmt diese mit den außenpolitischen Zielen Deutschlands gegenüber Frankreich ab,
  • führt Gespräche und bringt Menschen zusammen,
  • setzt neue Ideen in Gang,
  • nimmt an deutsch-französischen Regierungstreffen teil,
  • unterzeichnet Vereinbarungen mit ihren französischen Amtskollegen.

Warum ist das Amt wichtig?
Das Amt hat eine lange Tradition und zeigt, wie bedeutend die deutsch-französische Freundschaft in den Bereichen Kultur und Bildung ist. Es erleichtert die Zusammenarbeit zwischen beiden Ländern und stärkt den Austausch auf politischer und gesellschaftlicher Ebene.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie im folgenden Video: Kulturbevollmächtigte - saarland.de